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   BVerwG, 17.04.1975 - III C 79.73   

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BVerwG, 17.04.1975 - III C 79.73 (https://dejure.org/1975,503)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1975 - III C 79.73 (https://dejure.org/1975,503)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1975 - III C 79.73 (https://dejure.org/1975,503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsvermögen beschränkende Verfügungen als allgemeine Maßnahmen der Wirtschaftsplanung i. S. d. § 3 Abs. 3 S. 1 Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz (BFG) - Feststellungsfähigkeit von Schäden auf Grund von Betriebsvermögen beschränkende Verfügungsbeschränkungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zonenschaden - Betriebsvermögen - Grundvermögen - Devisenrechtliche Beschränkung - Enteignung - Maßnahmen der Wirtschaftsplanung - Wegnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 150
  • MDR 1975, 957
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.01.1974 - III C 60.71

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anforderungen an die Erfüllung des

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - III C 79.73
    Im übrigen kann hier auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß der Gesellschaftsanteil der Kläger bis heute unangefochten im Besitz der beiden Mitgesellschafter geblieben ist, die ihn auch schon vorher mitverwaltet hatten (vgl. dazu Urteil vom 24. Januar 1974 - BVerwG III C 60.71 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 3]).
  • BVerwG, 17.04.1975 - III C 4.72

    Zonenschaden - Beschränkt verfügbare Konten - Devisenausländerkonto B -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1975 - III C 79.73
    Soweit die Kläger geltend machen, daß sie über die Zinsen, die auf ihren Gesellschaftsanteil entfielen, nicht frei verfügen könnten, bedeutet dies jedenfalls noch keine Wegnahme des Gesellschaftsanteils selbst, sondern könnte allenfalls hinsichtlich der Frage erheblich sein, ob eine Wegnahme der entsprechenden privatrechtlichen geldwerten Forderung vorliegt (vgl. Urteil des Senats vom 17. April 1975 - BVerwG III C 4.72 -), worüber aber hier nicht zu entscheiden ist.
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Nur den Tatsachengerichten obliegt es zB, den Willen der Vertragsparteien festzustellen (s ua BFHE 160, 1, 4 [BFH 08.02.1989 - II R 85/86]; BVerwGE 48, 157, 162 [BVerwG 17.04.1975 - III C 79/73]; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ aaO; s aber zur Auslegung des objektiven Gehalts einer Willenserklärung BFHE 128, 299, 302).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79

    Wegnahme eines Mietwohngrundstücks - Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR -

    Die Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR stelle nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 -, vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - und vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - (alle Buchholz 427.6 § 4 Nrn. 10 und 12 sowie § 3 Nr. 7) dann eine feststellungsfähige Wegnahme dar, wenn eine tatsächliche Vermutung für einen Zusammenhang zwischen der Enteignung und den politischen Verhältnissen in der DDR spreche.

    Nach der seit seinem Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10) in weiteren Urteilen verfestigten ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - [ZLA 1975, 184], vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 7 = ZLA 1977, 21], vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16] und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 26]) kann eine Enteignung wegen Aufbaumaßnahmen, wie sie in vergleichbarer Weise auch in den westdeutschen Ländern nach 1945 durchgeführt worden ist, regelmäßig nicht als Wegnahme im Sinne des BFG angesehen werden, die ihre Ursache in den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG bezeichneten, nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen in der DDR hat.

    In den Entscheidungen ist indessen auch dargelegt worden, daß etwas anderes gelten kann, wenn das Aufbaugesetz lediglich zum Vorwand genommen worden ist, um eine nach diesem Gesetz an sich nicht zulässige Wegnahme eines Grundstücks in eine rechtliche Form zu kleiden (vgl. hierzu BVerwGE 48, 150/158).

  • BVerwG, 14.10.1976 - 3 C 76.75

    Wegnahme von Grundvermögen - Enteignung nach dem Aufbaugesetz im sowjetisch

    (Bestätigung und Fortentwicklung der Urteile vom 17. April 1975 - BVerwG III C 79.73 - [BVerwGE 48, 150] und vom 25. Mai 1976 - BVerwG III C 40.75 -).

    Wie der erkennende Senat jedoch wiederholt entschieden hat (vgl. Urteile vom 17. April 1975 - BVerwG III C 79.73 - [BVerwGE 48, 150] und vom 25. Mai 1976 - BVerwG III C 40.75 -), unterliegt eine förmliche Entziehung von Grundvermögen auf der Rechtsgrundlage der Aufbaugesetze im Schadensgebiet grundsätzlich nicht dem Feststellungsverfahren nach dem Beweis Sicherungs- und Feststellungsgesetz.

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen aber auch nicht, soweit der Gesetzgeber gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 BFG die Feststellung eines Wegnahmeschadens nur unter der Voraussetzung zuläßt, daß der Schaden im Zusammenhang mit den nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen entstanden ist, wobei es nach der vom Senat für geboten gehaltenen Auslegung dieser Bestimmungen an einem solchen Zusammenhang in den Fällen fehlt, in denen für ein nach den Aufbaugesetzen im Schadensgebiet enteignetes Wirtschaftsgut eine im Rahmen des Lastenausgleichsrechts als angemessen zu beurteilende Entschädigung gewährt worden ist (vgl. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG III C 79.73 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 31.77

    Begriff der Wegnahme im Sinne des Beweissicherungsgesetzes und

    Eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR ist nicht schon deshalb eine "Wegnahme", weil der für die Enteignung angegebene Zweck in angemessener Zeit nicht verwirklicht worden ist (Weiterentwicklung von BVerwGE 48, 150).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10 = Mtbl.BAA 1976, 139), welches das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte, zu der Rechtsfrage Stellung genommen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Enteignung nach der Aufbaugesetzgebung der DDR als "Wegnahme" im Sinne des BFG angesehen werden kann.

    Bereits in der ersten der genannten Entscheidungen ist aber angedeutet worden, daß etwas anderes gelten könnte, wenn das Aufbaugesetz lediglich zum Vorwand genommen worden ist, um eine nach diesem Gesetz nicht zulässige Wegnahme eines Grundstücks in eine rechtliche Form zu kleiden (BVerwGE 48, 150 [158]).

  • BVerwG, 29.04.1986 - 3 B 12.85
    Ein gegenteiliger Schluß läßt sich auch nicht aus dem von der Beschwerde zitierten Urteil des Senats vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (BVerwGE 48, 150 [BVerwG 17.04.1975 - III C 79/73]) ziehen.

    Schließlich rechtfertigt auch die Rüge nicht die Zulassung der Revision, das Verwaltungsgericht habe in Abweichung vom Urteil des Senats vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10) "zu Unrecht ... verneint, daß das Bestehen der Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich des Sperrkontos, auf das die Tilgungsraten aus der Einzelschuldbuchforderung fließen sollen, seinerseits einen lastenausgleichsrechtlich relevanten Schadenstatbestand erfüllt." Die Beschwerde meint zu Unrecht, in dem angezogenen Urteil habe das Bundesverwaltungsgericht die Frage behandelt, "ob ein Wegnahmeschaden vorliegt, wenn der DDR-Finanzminister die an sich nach § 11 Abs. 2 des DDR-Devisengesetzes mögliche Genehmigung zum Transfer versagt hat." Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage seinerzeit ausdrücklich offengelassen.

  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 70.72

    Abgrenzung zwischen Wegnahme von Grundvermögen und Enteignung - Enteignung nach

    Ist ein Grundstück im Schadensgebiet des BFG aufgrund des Aufbaugesetzes der DDR gegen Entschädigung enteignet worden und ist eine Entschädigung von mehr als 50 v.H. des Einheitswertes zuerkannt worden, so ist nicht anzunehmen, daß eine Wegnahme i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG vorliegt (wie Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG III C 79.73 -).

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG III C 79.73 - in Anwendung eines einerseits in den §§ 12, 13 FG, § 19 RepG und § 15 BFG in Verbindung mit §§ 243, 249 Abs. 1 LAG und § 35 Abs. 1 Nr. 1 RepG sowie andererseits in § 8 Abs. 2 Nr. 4 FG, §§ 15 Abs. 1 Nr. 7, 25 Abs. 4 Halbsatz 2 RepG und § 13 Nr. 12 BFG zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Rechtsgedankens entschieden, daß eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR grundsätzlich nicht als eine Wegnahme in diesem Sinne zu qualifizieren ist, wenn für das enteignete Grundstück eine Entschädigung von mehr als 50 v.H. seines nach § 15 Abs. 1 BFG in Verbindung mit § 12 FG für die Höhe der Entschädigung maßgebenden Einheitswertes gewährt worden ist oder gewährt wird.

  • BVerwG, 04.02.2005 - 8 B 102.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht

    a) Die von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31 und vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 10) betreffen nicht den hier entscheidungserheblichen § 1 Abs. 3 VermG, sondern § 4 BFG und können schon deswegen nicht Grundlage einer erfolgreichen Divergenzrüge sein.
  • BVerwG, 19.10.1989 - 3 C 43.86

    Feststellung von Kriegssachschäden und Wegnahmeschäden nach dem Beweissicherungs-

    Demgemäß hat der Senat in derartigen Fällen eine politisch bedingte zonentypische Schadensverursachung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG nur für den Fall bejaht, daß die für ein enteignetes Grundstück zuerkannte Entschädigung weniger als 50 vom Hundert des Einheitswertes des Grundstücks beträgt; bei einer derart unangemessenen Entschädigung besteht vielmehr eine tatsächliche Vermutung für einen Zusammenhang der Enteignungsmaßnahme mit einer Schadensursache im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG (st.Rspr., vgl. Urteile vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - in BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10, vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - in Buchholz 427.6 § 4 Nr. 12, vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - in Buchholz 427.6 § 3 Nr. 7 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 15 (Leitsatz) und vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - in Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16).
  • BVerwG, 22.11.1988 - 5 B 145.88

    Rechtsmittel

    Soweit das Flurbereinigungsgericht eine Nachsichtgewährung gemäß § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG abgelehnt hat, lag dies im Ermessen des Vordergerichts und ist vom Revisionsgericht nur in den Grenzen überprüfbar, die sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 114 VwGO ergeben (vgl. BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - I B 141/61]; 48, 160 [BVerwG 17.04.1975 - III C 79/73]sowie Urteil vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 56.73 - ).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 26.78

    Feststellung von Wegnahmeschäden nach dem Beweissicherungsgesetz und dem

    Selbst die Enteignung nach dem Aufbaugesetz ist im allgemeinen keine Wegnahme, wenn eine Entschädigung in Höhe von mehr als 50 v.H. des Einheitswertes gewährt wird (Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - [BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10 Mtbl. BAA 1976, 139 = MDR 1975, 957]; Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12 = ZLA 1975, 184]; Urteil vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 7 = ZLA 1977, 21]), und zwar selbst dann, wenn die Enteignungsentschädigung wegen Ansprüchen des Hypothekengläubigers nicht in bar ausgezahlt worden ist (Urteil vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16 = Mtbl. BAA 1977, 108 = IFLA 1977, 17]) oder wenn das mit der Enteignung bezweckte Unternehmen nicht durchgeführt worden ist (Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - [IFLA 1979, 69]).
  • BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 40.75

    Antrag auf Feststellung eines Wegnahmeschadens an einem Grundstück als

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 53.78

    Aufwendungen im Betrieb infolge staatlicher Preisverordnungen

  • BVerwG, 01.04.1977 - 3 B 67.75
  • BVerwG, 17.07.1980 - 3 B 51.79

    Verlust von Betriebsvermögen und Grundvermögen - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 22.12.1977 - 3 B 97.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 15.01.1981 - 3 C 16.80

    Wegnahme von Erbanteilen - Rechtsgeschäftliche Übertragung - Psychischer Zwang -

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